Er habe weiter angegeben, die EU angefragt zu haben, ob sie seine Aufwendungen zu 100% übernehmen würde, was aber abgelehnt worden sei. Angesichts dieses abschlägigen Entscheids könne der Beschuldigte nicht allen Ernstes behaupten, versehentlich die vollen Kosten geltend gemacht zu haben. Ein weiteres Indiz für die wissentlich falsche Abrechnung des Beschuldigten finde sich schliesslich im Umstand, dass S.__