18 512 f.). Weiter untersuchte sie, welche Kosten der Beschuldigte anschliessend mittels Formularen C von der EK einforderte und in welchem Umfang diese mit den eingereichten «Audit Certificates» übereinstimmten (wiederum für das Projekt F.____ S. 76 der erstinatnzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 513). Anschliessend eruierte sie anhand von eingereichten Belegen und den Ausführungen des Beschuldigten, inwiefern die geltend gemachten Beträge den Q. und R._____-Gesellschaften auch tatsächlich ausbezahlt wurden bzw. bei ihnen verblieben, wenn sie als Koordinatorin die Gesamtvergütung ausbezahlt erhielten.