10.3.5 Einzelne Projekte Bei den in der Folge zu den einzelnen Projekten angestellten Überlegungen, bzw. der Berechnung des Deliktbetrags, folgte die Vorinstanz im Wesentlichen dem Projektablauf. Zunächst stellte sie dafür dem von den Q. und R._____-Gesellschaften eingereichten Projektantrag die von der EU im Rahmen des Vertragsabschlusses genehmigten Kosten gegenüber (beispielhaft für Projekt F.____(-Projekt) S. 75 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 512 f.).