Dies ändert nichts daran, dass die EU ihre Zahlungen in EUR tätigte und ein allfälliger Schaden somit in EUR eingetreten ist. Die in CHF berechnete allfällige Differenz zwischen den ausbezahlten Kosten und den Ist-Kosten ist deswegen wiederum in EUR zurückzurechnen. Aufgrund sich verändernder EUR- / CHF-