___ überprüft und von den Auditoren der EK vollständig anerkannt worden. Dagegen seien die Materialspesen mangels Belegen integral zurückgewiesen worden. Auch bei den Materialkosten handle es sich aber grundsätzlich um erstattungsfähige Kosten, welche bei den jeweiligen Projekten zu berücksichtigen seien. Weder den Formularen C, noch den Unterlagen der Auditoren der EK oder der Revisoren der StA WD lasse sich entnehmen, in welchem Umfang die Materialkosten ursprünglich geltend gemacht und wie sie berechnet worden seien. Zu Gunsten des Beschuldigten werde diesbezüglich auf die von ihm eingereichte Excel-Tabelle (pag. 18 121 ff.)