Bei einem derartigen Lohntotal, so die Vorinstanz schliesslich, hätte der nicht gedeckte Teil der Personalkosten theoretisch einen Umfang gehabt, der noch mit weiteren Erträgen, beispielsweise aus Wertschriften- oder Liegenschaftenhandel bzw. einer zusätzlichen Beratertätigkeit hätte gedeckt werden können (S. 72 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 509). 10.3.3 Weitere Kostenelemente Hinsichtlich der weiteren Kostenelemente führte die Vorinstanz zunächst aus, die vom Beschuldigten angewendete Interpretation der «contribution in kind»- Leistungen verstosse gegen Art. II.23 lit. b (i) von Annex II.