Da auch das Revisorat der StA WD den Lohn des Beschuldigten gestützt auf den ausbezahlten Monatslohn zuzüglich Weihnachtsgeld, Sozialleistungen und Spesen berechnet habe (Ergänzungsbericht [Update] vom 6. Mai 2015, Beilagen 1-1 bis 6- 1, pag. 09 05 017 ff.), könne bezüglich der massgebenden Stundenansätze auf dessen Berechnungen abgestellt werden. Auch die Stundensätze der übrigen Mitarbeitenden seien gestützt auf die Buchhaltung und die Lohnlisten korrekt berechnet 20 worden (Ergänzungsbericht [Update] vom 6. Mai 2015, Beilagen 1-1 bis 6-2, pag.