Diese Regelung stehe zwar im Einklang mit dem schweizerischen Recht, berge für die Q. und R._____-Gesellschaften aber das Problem, dass der zu verzeichnenden Verluste immer grösser geworden wären, je mehr der Beschuldigte gearbeitet und je höher sein Lohn ausgefallen wäre (S. 71 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung: pag. 18 508): Damit stellt sich dem Gericht nicht die Frage, ob die Entschädigung, die A.________ von den Q. und R._____-Gesellschaften ausbezahlt erhielt, zulässig oder gemäss den Vorgaben des Annex II zu hoch waren. Vielmehr stellt sich die Frage, welche Entschädigung sich ein vernünftig denkender und rechnender Mann, wie es der Beschuldigte A._____