18 507 f.). Die Vorinstanz veranschaulichte die Konsequenzen einer vertragsgemässen Abrechnung anhand des nachfolgenden Zahlenbeispiels (S. 73 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 508): Wenn grob gesagt regelmässig ein Drittel der Kosten nicht gedeckt war, macht dieser Drittel zahlenmässig je höher die bezahlten Löhne sind, desto mehr aus. Bei einem Lohn von CHF 200‘000.00 sind rund CHF 65‘000.00 nicht gedeckt, bei einem Lohn von CHF 400‘000.00 beträgt die Deckungslücke bereits rund CHF 130‘000.00. Damit eine Gesellschaft nicht innert kürzester Zeit finanziell ruiniert ist, tut sie gut daran, auch den hochqualifizierten und an der Gesellschaft beteiligten Mitarbeitenden ei-