Die gegenüber der EU geltend gemachten Löhne aller Mitarbeitenden – ausgenommen jener des Beschuldigten – seien wesentlich über dem gelegen, was ihnen Ende Monat von den Q. und R._____-Gesellschaften effektiv ausbezahlt worden sei. Der Beschuldigte habe bei der Bearbeitung der Projekte überdies immer mehrere Personen involviert, deren tatsächlicher Lohn weit unter dem gegenüber der EU abgerechneten gelegen habe. Diese Mitarbeitenden hätten auch wesentlich mehr Projektstunden geleistet als der Beschuldigte selber.