10.3.2 Berechnung der massgebenden Stundenansätze Bezüglich der Stundenansätze stellte die Vorinstanz fest, aus den vorhandenen Unterlagen lasse sich das vom Beschuldigten verfolgte Abrechnungssystem nicht erschliessen. Er habe sich dazu aber in seinen mündlichen Befragungen geäussert. Dort habe er angegeben, nicht nach den tatsächlichen Kosten abgerechnet zu haben. Vielmehr habe er die notwendigen Kosten für ein Projekt budgetiert. Er habe ausgeführt, den Stundenaufwand geschätzt und diesem die Stundenansätze nach der Tabelle des BBW zu Grunde gelegt zu haben.