18 10.3 Konkret zu berücksichtigende Kosten 10.3.1 Anzahl Stunden Mit Blick auf die Anzahl der zu berücksichtigenden Stunden folgte die Vorinstanz der Berechnungsweise der StA WD und stützte sich dabei auf die vom Beschuldigten eingereichten «Time Allocations Sheets» – dies mit einer dem System des BBW entsprechenden Obergrenze von 150 Monatsstunden (S. 68 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung: pag. 18 505). 10.3.2 Berechnung der massgebenden Stundenansätze