Ein zusätzliches Sicherheitselement würden auch die «Audit Certificates» darstellen, welche von den Vertragspartnern ab einem gewissen Subventionsvolumen eingereicht werden müssten. Darin bestätige ein unabhängiger Auditor, dass die angefallenen Kosten tatsächlich entstanden, und in Übereinstimmung mit dem Vertrag erbracht worden seien. Dieser Auditor könne zwar frei gewählt werden, wobei es aber schwer fallen dürfte, jemanden zu finden, der gegenüber der EU wissentlich falsche Bescheinigungen ausstelle.