Was die Abrechnung gegenüber der EU anbelange, sei eine 50-100% Vergütung der tatsächlichen Kosten vorgesehen. Wie viele Personen angestellt und zu welchen Ansätzen sie entschädigt würden, sei den Vertragspartnern überlassen, solange sich diese innerhalb des von der EU festgelegten Budgets halten würden. Der Grund für diese Regelung sei wohl im starken Lohngefälle der verschiedenen Mitgliedsstaaten zu suchen, das fixe Ansätze praktisch ausschliesse.