Dies bedeute aber gleichzeitig auch, dass sich die Teilnahme nur für Unternehmen eigne, die entweder zusätzliche Produkte oder Dienstleistungen im entsprechenden Forschungsgebiet anbieten würden oder nicht (ausschliesslich) gewinnorientiert seien und aus den Forschungsprojekten beispielsweise Bildungs- Know-how ziehen könnten (so z.B. die Universitäten). Diesem System entsprechend, würden die aus den Forschungsprojekten gewonnenen Verwertungs- oder Weiterentwicklungsrechte nicht der EU, sondern den Teilnehmern zustehen.