10. Erwägungen der Vorinstanz 10.1 Allgemeines Die Vorinstanz erwog, dem Beschuldigten werde vorgeworfen, gegenüber der EU zu hohe Personalkosten in Rechnung gestellt zu haben. Der Vorwurf betreffe im Wesentlichen die Höhe der vom Beschuldigten verwendeten Stundenansätze. Nicht zu beurteilen sei nebst der Qualität der abgelieferten Arbeiten auch die Frage, ob die in Rechnung gestellten Stunden auch tatsächlich geleistet worden seien.