__ vom 18. November 2014; pag. 16 07 012 ff.). In einer Aktennotiz nahm der Revisor der StA WD zu den Argumenten des Beschuldigten Stellung, hielt aber an seiner bisherigen Position fest (Aktennotiz vom 12. Dezember 2014; pag. 09 02 002 ff.). 9.4.3 Ergänzungsbericht (Update) vom 6. Mai 2015 (pag. 09 05 001 ff.) Unter Bezugnahme auf die in der Zwischenzeit seitens des Beschuldigten zusätzlich gemachten Eingaben und die dabei eingereichten Unterlagen erstellte AA.________ schliesslich einen auf den 6. Mai 2015 datierten Ergänzungsbericht für die StA WD.