Auch hinsichtlich der von den Studenten geleisteten Stunden nahm der Revisor keine Ausscheidung vor, da sich zum Zeitpunkt der Berichtserstellung nicht mehr habe ermitteln lassen, wie viele Stunden von diesen Mitarbeitenden tatsächlich an der Universität verbracht worden seien bzw. welchem Projekt diese zuzuordnen gewesen wären. Der Revisor stellte zudem fest, dass die Q._______AG im Rahmen gewisser Projekte, bei welchen sie als Koordinatorin amtete, die von der EK erhalten Gelder nicht vollumfänglich an die übrigen Vertragsteilnehmer weitergeleitet hatte (S. 11 des Ergänzungsberichts vom 27. August 2014; pag. 09 02 013).