Dies im Wesentlichen mit der Begründung, die entsprechenden Kosten seien ordnungsgemäss abgerechnet und buchhalterisch erfasst worden. Auch hinsichtlich der von den Studenten geleisteten Stunden nahm der Revisor keine Ausscheidung vor, da sich zum Zeitpunkt der Berichtserstellung nicht mehr habe ermitteln lassen, wie viele Stunden von diesen Mitarbeitenden tatsächlich an der Universität verbracht worden seien bzw. welchem Projekt diese zuzuordnen gewesen wären.