09 02 006). In teilweiser Korrektur des Revisionsberichts vom 14. Oktober 2011, insbesondere aber der Ausführungen der Auditoren der EK, anerkannte AA.________ sämtliche Stunden des Beschuldigten, von dessen Ehefrau und auch von deren gemeinsamen Tochter (AB.________). Er akzeptierte auch die für die Arbeit von U.________ geltend gemachten Aufwendungen und die Kosten für das Outsourcing. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, die entsprechenden Kosten seien ordnungsgemäss abgerechnet und buchhalterisch erfasst worden.