__ tatsächlich geleistet worden sei, ergebe sich in diesem Bereich ein erheblicher Ermessensspielraum. Die Revisorin berechnete in der Folge den massgebenden Stundensatz für den Beschuldigten und seine Ehefrau und richtete sich dabei nach dem bereits bei den übrigen Mitarbeitenden angewandten System. Den Bonus des Beschuldigten, seine Verwaltungsratshonorare und die Pauschalspesen berücksichtigte sie dabei nicht. Während sie beim Beschuldigten sämtliche geltend