09 001 018 f.). Im Ergebnis erachtete die Revisorin das von den Auditoren der EK angewandte System bei der Berechnung der massgebenden Ist-Stundensätze als korrekt, verifizierte die Zahlen für die von den EK-Auditoren anerkannten Mitarbeitenden und gelangte so zu einer «minimalen Deliktssumme» (S. 36 des Revisionsberichts vom 14. Oktober 2011; pag. 09 001 038). Diese minimale Deliktssumme erweiterte sie um einen Teil der für die Arbeiten des Beschuldigten und seiner Ehefrau geltend gemachten Aufwendungen.