09 001 010 f.). Anders als noch die Auditoren der EK, knüpfte die Revisorin der StA WD die Förderungsfähigkeit der vom Beschuldigten deklarierten Kosten nicht ausschliesslich an deren Vertragskonformität, sondern untersuchte, ob den geltend gemachten Förderungsbeiträgen auch tatsächliche Kosten der Q. und R._____-Gesellschaften gegenüber gestellt werden konnten. Ziel des Revisionsberichts war mit anderen Worten die Ermittlung dieser tatsächlichen (Ist-)Kosten (so die Revisorin mit Blick auf die Förderungsfähigkeit der Entschädigung des Beschuldigten und seiner Ehefrau auf S. 12 des Revisionsberichts vom 14. Oktober 2011; pag. 09 001 014).