Die externen Auditoren des DG INFSO hielten sich bei ihrer Prüfung sehr eng an den Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen. Soweit eine Leistung unter Verletzung der Vorgaben der EU erbracht worden war, wurde sie in ihrer Gesamtheit zurückgewiesen, unabhängig davon, welcher wirtschaftliche Aufwand dem Vertragspartner daraus erwachsen war oder welche Arbeiten für die EU tatsächlich erbracht worden waren. 9.4 Berichte und Aktennotizen der StA WD 9.4.1 Revisionsbericht der StA WD vom 14. Oktober 2011 (pag. 09 001 003 ff.) Als Revisorin der StA WD stellte Z.___