Salärs dargestellt habe und die weiteren 50% als «contributions in kind» angesehen werden müssten, da die Mitarbeitenden von ihrer Arbeit bei den Q. und R._____-Gesellschaften auch einen Lerneffekt gehabt hätten. Die Auditoren führten diesbezüglich aus, «contribution in kind»-Leistungen müssten vorgängig bewilligt und im Formular C separat ausgewiesen werden, was der Beschuldigte unterlassen habe. Ferner handle es sich bei Mitarbeitern auch nicht um «Dritte» im Sinne der massgeblichen Bestimmung, weshalb die Geltendmachung laut Vertrag ohnehin nicht statthaft sei.