Da der Beschuldigte angegeben habe, für die angestellten Studenten – darunter U.________ – der EK auch Stunden verrechnet zu haben, welche von diesen an der Universität verbracht worden seien und dies damit begründet habe, diese Recherchen seien auch der Q. und R._____-Gesellschaften zu Gute gekommen und seien von keiner andern Seite entschädigt worden, seien auch diese Kosten nicht mit dem Vertrag vereinbar und damit nicht förderungsfähig. Schliesslich folgten die Auditoren auch der Argumentation des Beschuldigten nicht, wonach der diversen Mitarbeitenden ausbezahlte Lohn nur 50% des eigentlichen