Auch die Geltendmachung von «Overhead- Kosten» sei in diesem Bereich nicht zulässig gewesen (Audit Report Q._______AG insb. S. 26 f., pag. 14 02 091 f.). Da der Beschuldigte angegeben habe, für die angestellten Studenten – darunter U.________ – der EK auch Stunden verrechnet zu haben, welche von diesen an der Universität verbracht worden seien und dies damit begründet habe, diese Recherchen seien auch der Q. und R._____-Gesellschaften zu Gute gekommen und seien von keiner andern Seite entschädigt worden, seien auch diese Kosten nicht mit dem Vertrag vereinbar und damit nicht förderungsfähig.