Als gegen den Annex II verstossend und damit nicht subventionsfähig qualifizierten die Auditoren auch die Kosten, welche die Q._______AG für nach Indien ausgelagerte Tätigkeiten in Rechnung stellte («Outsourced Activities», die in den Projekten J.____(-Projekt), F.____(-Projekt) und K.____(-Projekt) insgesamt EUR 116‘615.00 ausmachten). Dabei handle es sich – auch gemäss der Q._______AG – um Subunternehmerverträge, für welche vorgängig eine schriftliche Zustimmung der EK hätte eingeholt werden müssen. Auch die Geltendmachung von «Overhead- Kosten» sei in diesem Bereich nicht zulässig gewesen (Audit Report Q._______AG insb. S. 26 f., pag.