Die Auditoren führten diesbezüglich im Wesentlichen aus, Y.________ arbeite weder in den gleichen Räumlichkeiten wie die anderen Mitarbeitenden, keiner der befragten Angestellten habe je mit ihr an Projekten gearbeitet, sie sei in keinem der offiziellen Dokumente erwähnt, sei für eine Befragung nicht zu erreichen und habe keine offizielle E-Mail Adresse. Nach einer Befragung des Beschuldigten habe dieser eingestanden, seine Frau unterstütze ihn mit einfachen Hilfsarbeiten, wenn er überlastet sei. Da er ohnehin nicht alle seine Aufwendungen verrechnen könne, so der Beschuldigte weiter, habe er einen Teil seiner Arbeit «über seine Frau» geltend gemacht.