Die daraus resultierende Summe an Projektstunden stellten sie dem gemäss Arbeitsvertrag ausbezahlten Lohn samt geschätzten Sozialleistungen gegenüber. Sie stellten fest, dass die so ermittelten – tatsächlichen – Stundenlöhne weit tiefer lagen, als die Stundenlöhne, welche gegenüber der EK geltend gemacht wurden; nämlich ca. CHF 18.00 oder EUR 12.00 anstelle der geltend gemachten 50.00 bis 60.00 Euro (Berechnung des jeweiligen Stundenansatzes auf S. 31 des Audit Report Q._______AG, pag. 14 02 096 ff.). Mit Blick auf den Personalaufwand des Beschuldigten führten die Auditoren aus, trotz seiner Position als Eigentümer /