SBF] über und liegt heute beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation [nachfolgend: SBFI]) gehalten zu haben, welche für einen Monat durchschnittlich 150 produktive Stunden vorsehen und den Stundenansatz pauschal nach dem Qualifikationsgrad des Mitarbeiters bestimmen würden. Daraus folgerten die Auditoren, der Beschuldigte habe seine Abrechnung nicht an der Anzahl geleisteter Projektstunden ausgerichtet, sondern mit Personenmonaten abgerechnet. Die Zeiterfassung mit den Zeitzuweisungsblättern sei sodann nicht lückenlos nachvollziehbar.