Soweit es zu massgeblichen Abweichungen gekommen sei, seien diese korrigiert worden. Der Beschuldigte habe weiter ausgeführt, sich bei der Berechnung des Personalaufwandes an die Vorgaben des damaligen Bundesamts für Bildung und Wissenschaft (nachfolgend: BBW; die Zuständigkeit für entsprechende Subventionen ging anschliessend auf das Staatssekretariat für Bildung und Forschung [nachfolgend: SBF] über und liegt heute beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation [nachfolgend: