14 02 234 ff.]) setzten sich die externen Auditoren des DG INFSO vertieft mit der Projektbeteiligung der Q. und R._____-Gesellschaften auseinander und kamen zum Schluss, das Finanzmanagement der Projekte sei auf nicht akzeptable Weise durchgeführt worden und verstosse in verschiedener Hinsicht gegen die vertraglichen Vereinbarungen. Wie bereits die Vorinstanz, verzichtet auch die Kammer darauf, sämtliche Erkenntnisse aus den erwähnten Prüfberichten wiederzugeben. Für das vorliegende Verfahren entscheidend ist in erster Linie das Vorgehen bei der Berechnung des subventionsfähigen Personalaufwands.