14 01 010 ff.). Als das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (nachfolgend: OLAF) mit der Angelegenheit an die schweizerischen Behörden gelangte (Aufzeichnungen der Sitzung vom 9./10. Oktober 2009 zwischen Vertretern des OLAF, der Eidgenössischen Finanzkontrolle [nachfolgend: EFK] und der Bundesanwaltschaft, pag. 04 000 003 ff.), wurde in der Schweiz gegen den Beschuldigten parallel ein Verfahren wegen Betrugs zum Nachteil der EU eröffnet (Verfügung vom 05. April 2011, pag. 01 01 001).