04 006 110 ff.) und erklärte sich mit den Feststellungen des Audits und den darin vorgeschlagenen Leistungskürzungen nicht einverstanden (Schreiben Q._______AG / EK vom 27. April 2009 mit Beilagen, pag. 04 006 185 ff., Schreiben R.______GmbH / EK vom 27. April 2009 mit Beilagen, pag. 04 006 206 ff.). Gestützt auf die Schreiben des Beschuldigten und die neu eingereichten Unterlagen nahm das Auditoriat eine erneute Prüfung vor und korrigierte seine anfänglichen Erkenntnisse marginal zu Gunsten der Q. und R._____- Gesellschaften.