Für die Abrechnung gelten in Bezug auf die prozentuale Beteiligung der EU Höchstsätze, aufgeschlüsselt nach Art des Projekts (z.B. „Integrated Project“ wie F.____(-Projekt) oder „Specific Support Action“ wie G.____(-Projekt)), Tätigkeiten und Kostenabrechnungsmodellen. Dabei können Forschungs- und technologische Ent- wicklungs- / Innovationstätigkeiten beim Vollkostenmodell FCF zu 50%, Demonstrationstätigkeiten zu 35% und projektbezogene Schulungs- und Managementtätigkeiten sowie sonstige spezielle Tätigkeiten zu 100% geltend gemacht werden (Art. II.25 Annex II, für die gesamte Tabelle vgl. englische Version von Annex II, S. 25, z.B. pag. 04 003 111).