Für die Kostenabrechnung im Rahmen der Projekte existieren drei Modelle. Die Q. und R._____- Gesellschaften haben das Vollkostenmodell mit Pauschale (FCF) gewählt (für viele: Formular C F.____(-Projekt) vom 12.10.2005, pag. 04 001 335), also die Abrechnung der erstattungsfähigen direkten Kosten, zuzüglich einer Pauschale für indirekte Kosten, die 20% aller direkten Kosten beträgt, abzüglich der Kosten für Unterverträge (Art. II.22. Abs. 1 Annex II). Sachleistungen Dritter, die für das Projekt eingesetzt werden, stellen erstattungsfähige Kosten des Projekts dar […] (Art. II.23 lit. b Annex II, vgl. auch „Guide to Financial Issues relating to