Ein erster Teil der Entschädigung wird von der EU vorfinanziert; weitere Zahlungen werden nach der Genehmigung von regelmässig zu erstattenden Berichterstattungen («Reports») – gestützt auf die von den Vertragspartnern eingereichten Abrechnungen – ausgelöst. 8.3 Vertragliche Richtlinien für die Abrechnung der Projektkosten Richtlinien für die Abrechnung von Projektkosten finden sich in erster Linie in den allgemeinen Vertragsbedingungen, mithin im Anhang II zu den Verträgen. Darin werden einerseits die erstattungsfähigen Kosten definiert und andererseits die Modelle und Modalitäten der Abrechnung näher umschrieben.