04 001 110 ff.). Kommt ein Vertrag zustande, wird dieser in der Folge zwischen der EU – vertreten durch die EK bzw. den Generaldirektor des (damaligen) DG INFSO – und dem Koordinator oder Projektleiter («Coordinator») abgeschlossen (exemplarisch für 8 F.____(-Projekt): Vertrag zwischen der EU und der V.______AG, pag. 04 001 031 ff.). Die übrigen Vertragsteilnehmer – welche zusammen mit dem Koordinator ein Konsortium bilden – treten dem Vertrag nachträglich mit dem Formular A («Form A – Accession to the Contract») bei.