Projektablauf Auch die Vorinstanz hat sich mit dem generellen Ablauf der Projekte auseinandergesetzt. Auf ihre ausführlicheren und zutreffenden Ausführungen ist ergänzend zu verweisen (Ziff. II./B./4 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 456 ff.). Zusammengefasst gestaltet sich der Ablauf wie folgt: Der Prozess wird durch einen Projektantrag der späteren Projekteilnehmenden an die EK eingeleitet.