(Arbeitnehmer in den Projekten J.____(-Projekt) und K.____(-Projekt), von der StA WD am 5. März 2012 [pag. 05 40 011] befragt) zur Sache befragt. Sowohl die relevanten Prüfberichte, als auch die Aussagen der Beteiligten wurden von der Vorinstanz korrekt zusammengefasst. Auf die entsprechenden Erwägungen der erstinstanzlichen Urteilsbegründung (Ziff. II./B./6 und 7; pag. 18 463 ff.) kann verwiesen werden. Die Kammer geht im Rahmen der nachstehenden Ausführungen – soweit dies für die Beweiswürdigung sinnvoll und erforderlich scheint – direkt auf die erwähnten Beweismittel ein.