Der Inhalt der vorliegend strittigen sechs Projekte bzw. die Vorgaben zur Abrechnung der Subventionsansprüche lassen sich in erster Linie den Projektunterlagen und damit den Projektverträgen inkl. den Anhängen dazu entnehmen. Hinsichtlich der vom Beschuldigten tatsächlich angewandten Abrechnungsmethode und zur Beantwortung der Frage, ob der Beschuldigte allenfalls bewusst falsch abrechnete, sind nebst den Projektunterlagen der Q. und R._____-Gesellschaften (insb. Formulare C, Arbeitsverträge, «Time Allocation Sheets», «Audit Certificates» und Buchhaltungsunterlagen) insbesondere die «Audit Reports» des Auditoriats des damaligen DG