Durch das beschriebene Vorgehen habe der Beschuldigte die EK über die Höhe der tatsächlich angefallenen, subventionsberechtigten Kosten im Umfang von CHF 1‘330‘712.50 getäuscht, was bei dieser zu einem entsprechenden Irrtum bezüglich der Höhe der zu vergütenden Subventionen geführt habe. Gestützt auf diesen Irrtum habe die EU den Gesellschaften des Beschuldigten zu hohe Subventionen ausbezahlt und sich so an ihrem Vermögen geschädigt.