_ sogenannte «Audit Certificates» eingereicht, in welchen letzterer als unabhängiger externer Wirtschaftsprüfer bestätige, die geltend gemachten Kosten nach anerkannten Buchhaltungsgrundsätzen und auf der Basis der Vereinbarung mit der EK geprüft zu haben. Durch das beschriebene Vorgehen habe der Beschuldigte die EK über die Höhe der tatsächlich angefallenen, subventionsberechtigten Kosten im Umfang von CHF 1‘330‘712.50 getäuscht, was bei dieser zu einem entsprechenden Irrtum bezüglich der Höhe der zu vergütenden Subventionen geführt habe.