6. Vorwurf gemäss Anklageschrift vom 11. Mai 2015 Gemäss Anklageschrift vom 11. Mai 2015 (pag. 18 001 ff.) wird dem Beschuldigten mehrfacher Betrug zum Nachteil der Europäischen Union (nachfolgend: EU) in der Zeit von mindestens 16. Oktober 2003 bis 05. Januar 2009 in Bern, C.________ und evtl. anderswo im Deliktsbetrag von total mindestens CHF 1‘330‘712.50 vorgeworfen. In einem ersten allgemeinen Kapitel hält die Anklageschrift das generelle Vorgehen des Beschuldigten fest.