3. A.________ sei eine Entschädigung für die gebotene Verteidigung gemäss noch einzureichender Kostennote sowie eine Genugtuung für die erlittene Persönlichkeitsverletzung in gerichtlich zu bestimmender Höhe auszurichten. 4. Die Zivilklage sei abzuweisen. 5. Die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte von A.________ seien ihm herauszugeben resp. freizugeben. 6. Die weiteren notwendigen Verfügungen sind von Amtes wegen zu erlassen. Staatsanwältin E.________ beantragte für die Generalstaatsanwaltschaft (pag. 18 735 f., Hervorhebungen im Original): A.________ sei