2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 13. April 2016 fristgerecht Berufung an (pag. 18 430). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 16. September 2016 (pag. 18 438 ff.). In der form- und fristgerecht eingereichten Berufungserklärung (datierend vom 7. Oktober 2016) erklärte der Beschuldigte vollumfänglich Berufung gegen das vorinstanzliche Urteil (pag. 18 585 ff.). Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft (weiterhin vertreten durch Staatsanwältin E.___