den Kosten der Hauptverhandlung (inkl. schriftl. Begründung): Gebühr CHF 15‘000.00 den Kosten für das Führen der Anklage durch die Staatsanwaltschaft: Gebühr CHF 1‘500.00 _____________ Total ausmachend CHF 40‘885.95 III. 1. A.________, vgt., wird in Anwendung von Art. 1382 des belgischen Code Civil dazu verurteilt, folgende Zahlungen an die Europäische Union zu leisten: