Dies wird auch in der Videoaufzeichnung ersichtlich, aus welcher hervorgeht, dass die Beschuldigte auf dem Normalstreifen nicht beschleunigt hat, sondern mit konstanter Geschwindigkeit weitergefahren ist. Sie hat somit weder beschleunigt noch gedrängelt oder ist sonst durch ihre Fahrweise aufgefallen, mit Ausnahme ihres sportlichen Spurwechsels, welcher allerdings gefahrlos vollzogen werden konnte. Der Beschuldigten kann daher kein rücksichtsloses oder sonst schwerwiegendes verkehrswidriges Verhalten zur Last gelegt werden.