Sie habe den Fahrspurenwechsel vom zweiten Überholstreifen auf die Normalspur vorgenommen, um rechtzeitig auf der rechten Spur zu sein, um schliesslich die Ausfahrt Bern- Wankdorf zu nehmen. Obwohl der zweite Überholstreifen frei gewesen wäre, um die Fahrzeuge auf der ersten Überholspur zu überholen, habe sie sich zu recht dafür entschieden, frühzeitig und antizipierend rechts einzuspuren, da aufgrund der Verkehrsdichte ein späterer Spurenwechsel nicht mehr ohne Störung des Verkehrsflusses möglich gewesen wäre.